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ZIVILRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN für den Immobilienerwerb in Montenegro

Der Immobilienerwerb in Montenegro beruht nach wie vor auf der Rechtsgrundlage des "Gesetzes über die eigentumsrechtlichen Beziehungen" des ehemaligen Jugoslawien aus dem Jahre 1980, das von Montenegro beim Übergang in die staatliche Selbständigkeit übernommen wurde.

Danach war der Erwerb von Wohneigentum auf Basis der Reziprozität für Ausländer möglich. Diese einigermaßen liberale Vorschrift wurde auch bis zu einer internen Richtlinie der "Verwaltung für Immobilien" im Jahre 2008 angewendet, welche die Katasterämter anwies, nur Wohnungen und Gebäudeteile einzutragen, nicht aber den Anteil am Grund und Boden, da dieser in der obigen Vorschrift nicht ausdrücklich erwähnt wird.

Diese Anweisung sollte auch auf von Ausländern gehaltene inländischen Zweckgesellschaften (meist GmbH) angewendet werden, welche oft zum Immobilienerwerb gegründet worden waren. Da dies in der Praxis bedeutet hätte, dass z. B. die Montenegrinische Telekom, die im (indirekten) Mehrheitsbesitz der Deutschen Telekom steht, ihre Immobilien nicht in das Liegenschaftsbuch hätte eintragen können, hat die Regierung kurz darauf im Verordnungswege geregelt, dass inländische Gesellschaften ihre Immobilien doch eintragen können, auch wenn sie von ausländischen Eigentümern gehalten werden.

Dies änderte jedoch nichts mehr daran, dass der Immobilienboom der letzten Jahre 2008 fast gänzlich zum Erliegen kam. Diese Rechtsunsicherheit war selbst den zahlreichen russischen Investoren, die nicht gerade als risikoscheu gelten, zuviel.

Parallel zu dieser Entwicklung in der Praxis hat die Regierung Ende 2007 einen neuen Gesetzentwurf zu den eigentumsrechtlichen Beziehungen vorgelegt. Danach sollte der Immobilienerwerb für natürliche und juristische Personen unter dem Vorbehalt der Reziprozität für Ausländer möglich sein.

Dieser sehr liberale Gesetzentwurf, der schon mit Blick auf einen möglichen EU-Beitritt des Landes vorgelegt worden war, erhielt aber in zwei Anläufen keine Mehrheit im Parlament. Ende 2008 soll nach diversen -restriktiven- Änderungen erneut ein Gesetzvorschlag ins Parlament eingebracht werden. Eine Mehrheit dafür ist aber weiterhin ungewiss.


Da sowohl in der neuen montenegrinischen Verfassung als auch im Auslandsinvestitionsgesetz aus dem Jahre 2000 der Immobilienerwerb durch Ausländer nicht in Frage gestellt wird, wirkt die in der derzeitigen Diskussion zum Vorschein kommende Angst um den "Ausverkauf Montenegros" rechtlich wenig fundiert.